Wer einem Dritten fahrlässig, oder vorsätzlich einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden zufügt, ist zum Ersatz verpflichtet – unbegrenzt ein Leben lang! Die Haftpflichtversicherung schützt Versicherte vor den finanziellen Folgen und übernimmt berechtigte, fahrlässige Schadensersatzansprüche, bzw. wehrt unberechtigte Forderungen für Sie ab.